Mein Onkel ist vor ca. 1 Monat verstorben. Durch ein Schreiben des Nachlassgerichts habe ich vor ca. 14 Tagen erfahren, dass er mich zum Alleinerben eingesetzt hat. Nach den mir vorliegenden Informationen ist der Nachlass überschuldet. Was kann ich tun?
Sie müssen die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder vor einem Notar erklärt werden.
Die form- und fristgerechte Ausschlagung führt dazu, dass Sie nicht Erbe geworden sind. Wird die Ausschlagung nicht rechtzeitig erklärt, nehmen Sie die Erbschaft automatisch an. Dann haften Sie für die Schulden des Erblassers grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen.
Man kann die Erbschaft nur insgesamt annehmen oder insgesamt ausschlagen, sich also nicht Teile der Erbschaft aussuchen.