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Vor sieben Jahren hat mir meine Mutter ihr Haus geschenkt. Jetzt ist sie ein Pflegefall. Hat das Sozialamt Zugriff auf das Haus?

Ja! Im Falle der Verarmung des Schenkers, hier also Ihrer Mutter, kann der Schenkungsgegenstand noch zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Dieses Recht können die Sozialämter in einem solchen Fall auf sich überleiten.
 

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