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Dürfen Eltern von einem Erbvertrag abweichen, wenn sie erst ein Kind durch Erbvertrag begünstigen, sich dann jedoch entschließen, Teile der im Vertrag festgelegten Vermögenswerte an die Geschwister zu verschenken?

Nein, von einem Erbvertrag darf auch zu Lebzeiten nicht durch Schenkung abgewichen werden, es sei denn, es besteht ein lebzeitiges Eigeninteresse der Eltern, wie z.B. Belohnung für geleistete Pflege. Ansonsten läuft man Gefahr, dass das Geschenkte von dem benachteiligten Vertragserben zurückgefordert wird.

 

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