<< zurück zur Übersicht

Benötige ich eine Gütertrennung, um die Haftung für Schulden meines Ehegatten auszuschließen?

Die Vereinbarung einer Gütertrennung allein aus diesem Grunde ist nicht erforderlich. Auch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet ein Ehegatte grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten. Allerdings gibt es eine widerlegbare Vermutung zugunsten von Gläubigern, dass bewegliche Sachen, die sich im Besitz eines oder beider Ehegatten befinden, dem Schuldner-Ehegatten gehören. Um diese Vermutung zu widerlegen, sollten die Eigentumsverhältnisse sorgfältig dokumentiert werden.

.