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Können wir als Lebenspartnerschaft auch einen Ehevertrag schließen?

Haben Sie auf dem Standesamt eine (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaft begründet, gelten für Sie im Wesentlichen die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Ehegatten. Ähnliche wie diese können Sie einen Lebenspartnerschaftsvertrag schließen, der ebenso wie ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss.
Nicht zu verwechseln ist die vorbeschriebene Lebenspartnerschaft mit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, für die das Gesetz keine Regelungen über Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich vorsieht.
 

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