Eine Vielzahl von Organisationen stellt Muster für Patientenverfügungen bereit. Es gibt jedoch kein für jeden Patienten „richtiges“ Formular. Denn eine Patientenverfügung ist nur dann richtig für Sie, wenn Sie ihre Wünsche und Grundeinstellungen zu dem Thema medizinische Versorgung, Behandlungsabbruch und Sterben berücksichtigt.
Es gibt also keine zwingenden Vorgaben für die Formulierung einer Patientenverfügung.
Muster und Formulare können zwar hilfreiche Anhaltspunkte dafür liefern, wie Sie Ihren Willen so formulieren können, dass Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter in die Lage versetzt werden, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.
Das Muster oder das Formular sollten aber nicht „auf die Schnelle“ unterzeichnet werden. Da es sich bei der Patientenverfügung um ein Dokument handelt, das sich mit ganz zentralen, lebenswichtigen Fragen befasst, ist es ratsam, diese Fragen vorher in Ruhe zu überdenken und sich dabei nicht von den Wertvorstellungen anderer, sondern von den persönlichen Wünschen und Ansichten leiten zu lassen.
Allgemein können Sie sich bei der Formulierung einer Patientenverfügung an den folgenden Hinweisen orientieren:
• Es kann hilfreich für das Verstehen Ihres Willens sein, wenn Sie Ihre Grundeinstellungen zu Fragen von Leben und Sterben darlegen.
• Beschreiben Sie deutlich und unmissverständlich die Situation, in denen die Patientenverfügung Geltung entfalten soll und welche Maßnahmen in diesen Situationen unterbleiben und erfolgen sollen.
• Vermeiden Sie unscharfe Formulierungen wie z.B. „Ich will keine Apparatemedizin“.
• Bemühen Sie sich, in eigenen Worten Ihre Wünsche und Vorstellungen zu formulieren, z.B. eine bereits bestehende Krankheit zu benennen und in Betracht kommende ärztliche Maßnahmen aufzuführen oder auszuschließen.
• Es ist ratsam, bei bereits bestehenden Erkrankungen mit absehbaren Folgen Ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich niederlegen oder ändern. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret zu formulieren.
• Formulieren Sie positiv Wünsche an die medizinische Behandlung und Pflege, wie z.B. palliativmedizinische Maßnahmen zur Linderung von Schmerzen oder Wünsche in Bezug auf die Sterbebegleitung.